Allgemeine Geschäftsbedingungen Webhosting

1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt und Wechsel des Vertragspartners

1.1 Die mindscreen GmbH (nachfolgend mindscreen genannt) erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. 

1.2 mindscreen ist berechtigt, den Inhalt dieser AGB mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von mindscreen für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Änderung der AGB gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. mindscreen verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt mindscreen nicht an, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn mindscreen in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt. 

1.4 mindscreen kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt der Vertragsübernahme zu kündigen.

2. Vertragsschluss

2.1 Der Antrag des Kunden auf Abschluss des beabsichtigten Vertrages besteht in der Übermittlung des Auftragsformulars per Telefax oder auf dem Postweg an mindscreen. mindscreen ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Annahme des Kundenantrags durch mindscreen oder mit der ersten von mindscreen vorgenommenen Erfüllungshandlung zustande.

2.2 Sofern mindscreen ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, geschieht dies auf Grundlage der Angaben des Kunden über sein zur Zeit genutztes EDV-System, über vom Kunden beabsichtigte Hardwareerweiterungen und/oder der fachlich funktionalen Aspekte. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass die auf dieser Grundlage angebotene Leistung seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens mindscreen wirksam.

3. Leistungspflichten

3.1 Eine Gewährleistung der Verfügbarkeit der angebotenen Dienste kann nicht erbracht werden, sofern nicht ausdrücklich im Einzelfall oder für bestimmte Leistungen Garantien gewährt werden. Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen der technische Betrieb aufgrund von Störungen oder Ursachen, die nicht von mindscreen verursacht 
wurden bzw. nicht beeinflusst werden können, beeinträchtigt ist. mindscreen ist in solchen Fällen bemüht, den technisch reibungslosen Ablauf im Rahmen der Möglichkeiten wieder herzustellen. 

3.2 mindscreen bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, insbesondere wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, 
oder mindscreen aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist. Freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen von mindscreen, die ausdrücklich als solche bezeichnet und nicht Teil der Leistungsbeschreibung sind, können jederzeit eingestellt werden. mindscreen wird bei Änderungen und der Einstellung kostenloser Dienste und 
Leistungen auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.

3.3 mindscreen hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen.

4. Vertragslaufzeit, -beendigung, Einstellung der Leistung

4.1 Der Vertrag läuft für sechs Monate und kann mit einer Frist von zwei Wochen zum Vertragsende gekündigt werden. Erfolgt zu diesem Termin keine Kündigung, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf um unbestimmte Zeit. Das Vertragsverhältnis kann dann ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

4.2 Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei Telefax genügt.

4.3 Unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für mindscreen insbesondere dann vor, wenn mindestens einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:

  • der Kunde befindet sich mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug; 
  • der Kunde verstößt trotz Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht; 
  • der Kunde beseitigt trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist eine Vertrags- oder Rechtsverletzung.

Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn es sich um einen Verstoß handelt, der eine Fortsetzung des Vertrages für mindscreen unzumutbar macht. Dies ist insbesondere der Fall:

  • bei offensichtlichen und gravierenden Vertrags- oder Rechtsverstößen, wie z.B. der Speicherung oder dem zum Abruf Bereithalten von Inhalten im Sinne des § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrages oder offensichtlich urheberrechtlich geschützter Software bzw. audiovisueller Inhalte (Musik, Videos etc.); 
  • bei strafbarer Ausspähung oder Manipulationen der Daten von mindscreen oder anderer Kunden von mindscreen durch den Kunden.

4.4 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist mindscreen zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet. Er kann sämtliche auf dem Server befindlichen Daten des Kunden, einschließlich in den Postfächern befindliche E-Mails, löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher in der Verantwortung des Kunden. Darüber hinaus ist mindscreen nach Beendigung des Vertrages berechtigt, Domains des Kunden, die nicht zu einem neuen Provider übertragen wurden, freizugeben.

5. Allgemeine Pflichten des Kunden

5.1 Für sämtliche Inhalte, die der Kunde auf dem Server abrufbar hält oder speichert, ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden, insbesondere von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, verantwortlich. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er wissentlich Zugangsdaten zu den Diensten und Leistungen von mindscreen zur Verfügung stellt. mindscreen ist nicht verpflichtet, den Server des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.

5.2 Der Kunde verpflichtet sich, von mindscreen zum Zwecke des Zugangs zu dessen Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und mindscreen unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches zur Identifizierung seiner Person gegenüber mindscreen bei Abgabe von Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, dient. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden verwenden, gelten gegenüber mindscreen widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von mindscreen nutzen, haftet der Kunde gegenüber mindscreen auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Er stellt mindscreen von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung der vorstehenden Pflichten entstehen.

5.3 Der Kunde ist verpflichtet, mindscreen seinen vollständigen Namen und eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse), E-Mailadresse und Telefonnummer anzugeben. Falls der Kunde eigene Name-Server oder Name-Server eines Drittanbieters verwendet, hat er darüber hinaus die IP-Adressen des primären und sekundären Name-Servers einschließlich der Namen dieser Server anzugeben. Der Kunde versichert, dass alle an mindscreen mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Der Kunde hat bei Änderungen die Daten unverzüglich durch Mitteilung an mindscreen per Post, Telefax oder E-Mail zu aktualisieren.

5.4 Der Kunde verpflichtet sich, mindscreen unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.

5.5 Dem Kunden obliegt es, alle Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann, selbst regelmäßig zu sichern. Die Datensicherung hat jedenfalls vor Vornahme jeder vom Kunden vorgenommenen Änderung zu erfolgen sowie vor Wartungsarbeiten von mindscreen, soweit diese rechtzeitig durch mindscreen angekündigt wurden. Die vom Kunden erstellten Sicherungskopien sind keinesfalls auf dem Server zu speichern. 

6. Domainregistrierung, -kündigung, Providerwechsel

6.1 Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Registrierungsbedingungen die DENIC-Registrierungsrichtlinien sowie die DENIC-Direktpreisliste.

6.2 Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird mindscreen im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. mindscreen hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. mindscreen übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

6.3 Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde mindscreen, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.

6.4 Der Kunde ist verpflichtet, bei einer Registrierung die Daten des Domaininhabers und des administrativen Kontakts zu benennen. Zu den Daten gehören die Anschrift, die Telefonnummer und die E-Mailadresse des Kunden. Änderungen an diesen Daten hat der Kunde mindscreen per Post oder Fax mitzuteilen.

6.5 Der Kunde kann jederzeit mit seiner Domain zu einem anderen Provider wechseln, wenn mindscreen eine schriftliche Einverständniserklärung zum Providerwechsel des Domaininhabers vorliegt. In der Einverständniserklärung ist der neue Provider zu benennen. mindscreen behält sich das Recht vor eine Domainübertragung abzulehnen, wenn mindscreen noch Forderungen gegen den Kunden hat. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist mindscreen berechtigt die gekündigten Domains des Kunden zu löschen. Bei einer vorzeitigen Kündigung erfolgt keine Rückerstattung für bereits bezahlte Domaingebühren.

7. Einschränkungen der Nutzung durch den Kunden, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Rechte Dritter

7.1 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Internet-Präsenzen oder Daten anderer Kunden von mindscreen, die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit in keiner Weise entgegen der vertraglich vorausgesetzten 
Verwendung beeinträchtigt werden. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, auf dem Server 

  • Banner-Programme (Bannertausch, Ad-Server, usw.) zu betreiben; 
  • Freespace-Angebote, Subdomain-Dienste, Countersysteme, anzubieten; 
  • ein Chat-Forum zu betreiben.

7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die im Rahmen der gesetzlichen Regeln vorgeschriebenen Angaben zu machen, insbesondere unter Einhaltung des TDG und des MDSTV.

7.3 Die vom Server abrufbaren Inhalte, gespeicherte Daten, eingeblendete Banner sowie die bei der Eintragung in Suchmaschinen verwendeten Schlüsselwörter dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (insbesondere Marken, Namens- und Urheberrechte) verstoßen. Dem Kunden ist es dabei ausdrücklich nicht gestattet, pornographische Inhalte sowie auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Dies gilt auch dann, wenn die Inhalte auf einem anderen Server als dem von mindscreen abgelegt sind und nur mittels einer über mindscreen registrierten Domain bzw. Subdomain oder Umleitung erreicht werden.

7.4 Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming").

7.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. mindscreen ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. mindscreen wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren. mindscreen wird die betreffenden Seiten wieder zugänglich machen, wenn der Kunde mindscreen nachweist, dass die Seiten so umgestaltet wurden, dass sie den obigen Anforderungen genügen.

7.6 Jedes Web-Hosting-Angebot enthält ein definiertes Inclusive-Datentransfervolumen pro Monat. Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird mindscreen im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und 
unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.

8. Entgeltzahlung, Entgelterhöhung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

8.1 Es ist dem Kunden freigestellt, per Rechnung oder per Lastschrift zu zahlen. Bei vereinbarter Zahlungsart Lastschrift gilt: Der Kunde ermächtigt den Anbieter, die vom Kunden zu erbringenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden angegebenen Kontos einzuziehen. Der Kunde hat insoweit für ausreichende Deckung des Kontos Sorge zu tragen. Ist aufgrund eines in der Sphäre des Kunden liegenden Grundes trotz vereinbarter Zahlungsart Lastschrift eine Teilnahme am Lastschriftverfahren nicht möglich, fällt aufgrund des erhöhten Bearbeitungsaufwands eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 8,00 EUR pro Rechnung an. Bei Rücklastschriften ist der Anbieter ebenfalls berechtigt, neben evtl. anfallenden Bankgebühren eine Bearbeitungsgebühr von 8,00 EUR zu berechnen.

8.2 mindscreen ist berechtigt, die Entgelte angemessen zu erhöhen. In jedem Fall angemessen ist insoweit eine jährliche Erhöhung um 5%. Die Entgelterhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Erhöhung nicht binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. mindscreen ist verpflichtet, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung, steht mindscreen ein Sonderkündigungsrecht nach Ziffer 4.3 zu.

8.3 Vorausbezahlte Entgelte werden dem Kunden erstattet, wenn der Vertrag vor Ablauf des Abrechnungszeitraums endet. Im Falle der außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 4.3 durch mindscreen hat mindscreen Anspruch auf Zahlung des Entgelts für die gesamte vereinbarte Dauer des Vertrages.

8.4 Mit Forderungen von mindscreen kann der Kunde nur aufrechnen, soweit diese unwidersprochen oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen zu, die aus dem Vertragsverhältnis mit mindscreen resultieren.

9. Leistungsstörungen

9.1 Für Leistungsstörungen ist mindscreen nur verantwortlich, soweit diese die von mindscreen zu erbringenden Leistungen betreffen. Insbesondere für die Funktionsfähigkeit der eigentlichen Internet-Präsenz des Kunden, bestehend aus den auf den Server aufgespielten Daten (z.B. HTML-Dateien, Flash-Dateien, Skripte etc.), ist mindscreen nicht verantwortlich, soweit die Nichtfunktion nicht auf einem Mangel der von mindscreen zu erbringenden Leistungen beruht.

9.2 Störungen hat mindscreen im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, mindscreen für ihn erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Kunde mindscreen eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Störung innerhalb dieser Nachfrist nicht beseitigt, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens im Rahmen der Ziffer 10.

9.3 Wird die Funktionsfähigkeit des Servers aufgrund nicht vertragsgemäßer Inhalte oder aufgrund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehende Nutzung beeinträchtigt, kann der Kunde hinsichtlich hierauf beruhender Störungen keine Rechte geltend machen. Im Falle höherer Gewalt ist mindscreen von der Leistungspflicht befreit. Hierzu zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, und behördliche Maßnahmen, soweit nicht von mindscreen verschuldet.

10. Haftung

10.1 Eine Haftung von mindscreen besteht ausschließlich im Rahmen der Ziffern 10.2 bis 10.6. Die folgenden Haftungsbestimmungen gelten dabei für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund.

10.2 mindscreen haftet dem Kunden für Schäden unbegrenzt, die von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung auch bei einer einfachen Pflichtverletzung von mindscreen oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Höhe nach unbegrenzt. Ebenso der Höhe nach unbegrenzt ist die Haftung für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden von mindscreen zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen werden.

10.3 Soweit nicht Ziffer 10.2 eingreift, haftet mindscreen bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftungshöchstsumme ist darüber hinaus in anderen Fällen als denen der Ziffer 10.2 begrenzt auf die Höhe des vom Kunden zu entrichtenden Jahresentgelts.

10.4 Bei einem von mindscreen verschuldeten Datenverlust haftet mindscreen ausschließlich für die Kosten der Rücksicherung und Wiederherstellung von Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären. Eine Haftung besteht jedoch nur im Rahmen der Haftungsregelungen dieser AGB.

10.5 Ansprüche gegen mindscreen, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an. Andere Ansprüche gegen mindscreen, die sich nicht aus Gewährleistung, arglistiger Täuschung oder einer vorsätzlichen Handlung ergeben, verjähren in sechs Monaten.

10.6 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nach der Telekommunikationskundenschutzverordnung bleibt von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.

11. Sperrung, Freistellung, Schadensersatz, Vertragsstrafe

11.1 mindscreen ist unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen zur Sperrung der vertragsgegenständlichen Dienste und Leistungen berechtigt. Die Wahl der Sperrmaßnahme liegt dabei im Ermessen von mindscreen. mindscreen wird insoweit die berechtigten Belange des Kunden berücksichtigen. Erfolgt die Sperrung durch die Deaktivierung des Domain-Nameserver-Dienstes, informiert mindscreen den Kunden gleichzeitig mit der Sperrmitteilung darüber, wie der Kunde auf die Inhalte – insbesondere zur Abänderung bzw. Beseitigung des Rechtsverstoßes – zugreifen kann. mindscreen genügt seiner Mitteilungspflicht, wenn es die Sperrmitteilung per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse (Ziffer 5.3) sendet. Ergibt sich der Grund zur Sperrung bereits aus der Domain selbst, ist mindscreen berechtigt, die Domain des Kunden in die Pflege des jeweiligen Registrars zu stellen. Durch eine Sperrung wird der Kunde nicht von seiner Verpflichtung entbunden, die vereinbarten Entgelte zu entrichten.

11.2 Erlangt mindscreen selbständig von einem durch den Kunden begangenen Verstoß, insbesondere gegen die Regelungen der Ziffern 6.3, 7.1, 7.2, 7.3 Kenntnis, oder wird der Kunde aufgrund eines solchen Verstoßes in Anspruch genommen, insbesondere anwaltlich abgemahnt, ist mindscreen zur Sperrung berechtigt. mindscreen wird den Kunden von der Sperrung unter Angabe des Grundes unverzüglich in Kenntnis setzen. mindscreen hebt die Sperrung auf, wenn der Kunde mindscreen gegenüber eine schriftliche Stellungnahme abgibt und eine Sicherheit geleistet hat. Die Höhe der Sicherheit entspricht insoweit der Höhe möglicher Verfahrenskosten von mindscreen für den Fall gerichtlicher Klärung, ob ein Gesetzes- oder Vertragsverstoß gegeben ist.

11.3 Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen Verpflichtungen nach den Ziffern 5.2, 6.3, 7.1, 7.2, 7.3 kann der Anbieter vom Kunden Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von 5.500,00 EUR verlangen. Dem Kunden steht dabei der Nachweis offen, dass dem Anbieter ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Soweit der Kunde Unternehmer ist, kann der Anbieter anstatt des pauschalierten Schadensersatzes die Bezahlung einer vom tatsächlichen Schaden unabhängigen Vertragsstrafe in Höhe von 5.500,00 EUR fordern. Sowohl im Falle des pauschalierten Schadensersatzes, wie auch im Falle der Vertragsstrafe ist die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ausgeschlossen. Bei andauernden Rechtsverstößen gilt insoweit jeder Kalendertag als eigenständiger Verstoß. Unabhängig vom pauschalierten Schadensersatz und der Vertragsstrafe steht es dem Anbieter offen einen weitergehenden Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

11.4 Soweit mindscreen von Dritten oder von staatlichen Stellen wegen rechts- oder vertragswidriger Handlungen des Kunden in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, mindscreen von allen Ansprüchen freizustellen und diejenigen Kosten zu tragen, die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstandenen sind. Dies umfasst insbesondere die Rechtsverteidigungskosten von mindscreen. Die Freistellung wirkt auch - als Vertrag zu Gunsten Dritter - für die jeweilige Domain-Vergabestelle, sowie sonstiger für die Registrierung von Domains eingeschalteter Personen.

12. Schlussbestimmungen

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, München. mindscreen ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von mindscreen auf der 
Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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