Barrierefreiheitserklärung 

nach EU-Richtlinie 2016/2102

Die EU-Richtlinie 2016/2102 fordert von öffentlichen Stellen, dass Sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellen. Darin soll die Vereinbarkeit der Websites und mobilen Anwendungen mit der EU-Richtlinie dokumentiert werden. Bei der Formulierung der Barrierefreiheitserklärung können sich öffentlichen Stellen am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 orientieren.

  • Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

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Annett Farnetani